Immobilienverwaltung - wichtige Fakten für Eigentümer


Die professionelle Verwaltung ist essentiell für jeden Immobilienbesitzer

Es ist ein Irrglaube zu denken, es sei sinnvoll, beim Eigentum mit einer privatgesteuerten Verwaltung Geld zu sparen - es kann im Nachgang teuer werden. Um vieles erfolgreicher, nervenschonender und günstiger ist es, von Anfang an eine professionelle Verwaltung zu nutzen. Wir kennen uns aus.

Das machen wir für Sie...

Unsere zentrale Aufgabe für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnanlage besteht in der wertsteigernden und kostenbewussten Verwaltung.

Hierzu gehört die kaufmännischen Grundsätzen genügende Buchführung ebenso, wie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Werterhaltung des Anwesens.
Mit unserem persönlichen Einsatz gewährleisten wir Ihnen eine zuverlässige und ertragsorientierte Verwaltung ihrer Immobilien.

Dabei legen wir auf eine langfristige Zusammenarbeit Wert, die Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen schafft.

Miet-Verwaltung: Die "klassische Verwaltung!"

Bei der Mietverwaltung handelt es sich um eine Hausverwaltung für Miethäuser. Sie beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser). Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.

- Prüfung der Mietzahlungen
- Mahnwesen
- Prüfung der Eingangsrechnungen
- Komplettes Kontomanagement
- Prüfung von Mieterhöhungen
- Ansprechpartner für Mieter
- Erstellung der NK-Abrechnungen
- Beauftragung und Abwicklung von Handwerkerleistungen
- Kündigungen & Kündigungsbestätigungen
- Ab- und Übergaben
- Kautionsabrechnungen

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WEG-Verwaltung: "Gemeinsam stark sein!"

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Bei der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) handelt es sich um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter führt die Geschäfte der Eigentümergemeinschaft, lädt zur Eigentümerversammlung ein, erstellt die Jahresabrechnung und kümmert sich um die Hausordnung. Die Verwaltung unterliegt entsprechend § 21 WEG bestimmten Pflichten.

- Prüfung der Hausgeldzahlungen
- Mahnwesen
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Rücklagenbildung
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes
- Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
- Ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
- Prüfung der Gebäudeversicherungen

Darüber hinaus kümmert sich der WEG-Verwalter um sämtliche Geschäfte, die zur Bewirtschaftung der Immobilie notwendig sind, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum umfassen. So ist der Verwalter verpflichtet, sich um Punkte, wie zum Beispiel Energieeinkauf, Pflege sowie die technische Betreuung und Wartung des Gemeinschaftseigentums, zu kümmern.

Misch-Verwaltung: "Etwas von Allem!"

Die Mischverwaltung ist meistens ein fließender Übergang in drei Bereichen: Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Gewerbeverwaltung.

Möchten Sie mehr über die Verwaltung Ihrer Immobilie erfahren?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie.
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